Ambulante Pflegekosten und Senioren Betreuungskosten


Die ambulante Pflege wird im Wesentlichen durch drei Kostenträger finanziert:

  1. Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen finanzieren die Leistungen der Grundpflege, wie Ganzwaschung (Duschen oder Baden), Teilwaschung (z.B. Fußbad), oder aber auch Vorbereiten einer Mahlzeit, Reinigen der Wohnung etc.

  2. Ergänzend können Verrichtungen über den Satz der Pflegegrade hinaus erbracht werden, die dem Pflegebedürftigen privat in Rechnung gestellt werden. Kann dieser die Leistung privat nicht übernehmen, kommt der Sozialhilfeträger als weiterer Kostenträger in Betracht.

  3. Die Leistungen der Krankenpflege, wie z.B. Blutzuckermessen, Insulingabe, Verbandswechsel wird durch die Krankenkassen finanziert (SGB V). Hier hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch, sofern er die Leistung ärztlich verordnet bekommt.



HOPFE SENIORENDIENSTE: ANERKANNTER VERTRAGSPARTNER DER PFLEGEKASSEN


Als Vertragspartner der gesetzlichen Pflegekassen können wir die erbrachten Leistungen im Rahmen der Pflegegrade direkt mit den Kassen abrechnen.


Ihnen stehen hierfür folgende Leistungen zu



Leistungen der Pflegegrade als Sachleistung


Pflegegrad I: 125 € / Monat

Pflegegrad II: 724 € / Monat

Pflegegrad III: 1.363 € / Monat

Pflegegrad IV: 1.693 € / Monat

Pflegegrad V: 2.095 € / Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen


Ihr Angehöriger hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese können zur Finanzierung der Unterstützung in der häuslichen Umgebung genutzt werden.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 125 € monatlich für alle Pflegebedürftigen.

Verhinderungspflege


Sie versorgen und betreuen Ihren Angehörigen zu Hause und verbringen viel Zeit mit ihm. Da ist es ganz normal, dass Sie sich zwischendurch eine Auszeit wünschen und sei es nur, um wichtige Besorgungen zu machen oder um eigene Arzttermine wahrzunehmen. Nehmen Sie sich die Zeit. Denken Sie an sich. Ihrem Angehörigen geht es gut, wenn es Ihnen gut geht.

Wenn Sie Ihren Angehörigen bereits sechs Monate pflegen, steht Ihnen von der Pflegekasse „Verhinderungspflege“ zu. Sie können Ihren Angehörigen in Ihrer Abwesenheit stundenweise betreuen lassen oder tageweise hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfe während Ihres Urlaubs in Anspruch nehmen.
Verhinderungspflege von bis zu 1774,- € jährlich, bereits ab Pflegegrad 2 (Erhöhung auf 3.386 Euro möglich, wenn Mittel der Verhinderungspflege nicht aufgebraucht sind)

Beratungseinsatz


Eine aufsuchende Beratung durch einen Pflegedienst ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Sachleistungen eines Pflegedienstes beanspruchen. Für alle anderen Pflegebedürftigen ist eine Beratung optional.
Die Kosten für die Beratung übernimmt dabei die Pflegeversicherung.

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Pflegehilfsmittel


Gerne beraten wir Sie zu diesem Leistungsanspruch.
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Leistungswidmung


Gerne beraten wir Sie zu diesem Leistungsanspruch.
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen


Näheres hierzu erfragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung.

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